SPD fordert Weiterzahlung des erhöhten regionalen Sozialhilfesatzes im Landkreis Dachau

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Die SPD-Kreistagsfraktion fordert die Weiterzahlung des erhöhten regionalen Sozialhilfesatzes im Landkreis Dachau. Landrat Christmann gab vor wenigen Wochen bekannt, dass der von der SPD-Kreistagsfraktion beantragte und auch durchgesetzte erhöhte Sozialhilfesatz künftig nicht mehr gezahlt und statt dessen die Absenkung auf den bundeseinheitlichen Regelsatz erfolgen soll. Grund hierfür ist die von der Bundesregierung beabsichtigte gesetzliche Neuregelung des Sozialhilfesatzes, die nur ein Abweichen vom allgemeinen Regelsatz vorsieht, wenn das jeweilige Bundesland dies genehmigt. Ungeachtet der unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten in Bayern beabsichtigt das Bayerische Sozialministerium Ausnahmen NICHT zuzulassen.

Der von der Vorsitzenden der SPD-Kreistagsfraktion Marianne Klaffki eingebrachte Antrag der SPD-Kreistagsfraktion im Wortlaut:

DRINGLICHKEITSANTRAG
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt

1. Der Landkreis Dachau fordert den Freistaat Bayern auf, wie bisher den
Kommunen die Möglichkeit der Festsetzung regionaler Regelsätze im
Sozialgesetzbuch (SGB) XII einzuräumen.
2. Der Landkreis Dachau führt bei vorliegender landesrechtlicher Ermächtigung die Zahlung von landkreisspezifischen Regelsätzen in der Sozialhilfe fort.
3. Wird die Möglichkeit zur Festsetzung regionaler Regelsätze nicht eröffnet, zahlt der Landkreis Dachau den bisherigen Dachauer Regelsatz von 387 Euro im Januar 2011 aus.

Begründung
Der Bundestag hat nach intensiver Debatte am 3.12.2010 dem Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und XII zugestimmt. Als Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts werden im SGBII bei Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, monatlich 364 Euro statt bisher 359 Euro anerkannt. Der Regelsatz in der Sozialhilfe (SGB XII) ist dem SGB II gleichzusetzen und beträgt für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte ebenfalls 364 Euro. Der Bundesrat muss dem Gesetz am
17.12.2010 noch zustimmen. Es soll zum 1.1.2011 in Kraft treten.
Bislang bestand für die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern die Möglichkeit, im Bereich des SGB XII einen abweichenden regionalen Regelsatz festzusetzen. Die gesetzliche Ermächtigung hierfür war § 99 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG). Der Kreistag Dachau hat von dieser Möglichkeit der abweichenden regionalen Festsetzung der Regelsätze im SGB XII Gebrauch gemacht und die Dachauer Regelsätze aufgrund eines Gutachtens des paritätischen Wohlfahrtsverbands auf 387 Euro monatlich festgesetzt.
Grundsätzlich bestünde auch nach dem vorliegenden Entwurf zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) die Möglichkeit, dass die Länder eine abweichende Neufestsetzung bzw. Mindestfestsetzung des Regelsatzes vornähmen. Wenn Bayern hiervon Gebrauch machen würde, wäre auch weiterhin eine Ermächtigung der Sozialhilfeträger zur abweichenden regionalen Festsetzung eigener Regelsätze möglich.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das BayStMAS diese Möglichkeit jedoch nicht eröffnen.
Damit besteht ab dem 01.01.2011 keine Möglichkeit mehr, den bestehenden Regelsatz in Höhe von 384 Euro im Landkreis Dachau beizubehalten. Die Leistung ist auf 364 Euro herabzusetzen. Der Betrag von 364 Euro ist nicht armutsfest.
Menschen, die Leistungen aus dem SGB XII beziehen, sind in der Regel dauerhaft hilfsbedürftig und haben keine Möglichkeit, sich durch eigene Kraft aus dieser Situation zu befreien. Im Europäischen Jahr 2010 gegen Armut und Soziale Ausgrenzung ist es seitens der Staatsregierung zynisch, die Armut in hochpreisigen Ballungsräumen durch die Verweigerung eines regionalen Regelsatzes wissentlich zu verschärfen.
Der Landkreis Dachau müsste noch vor Weihnachten eine Vielzahl von Bescheiden an eine Rechtslage anpassen, die sehr kurzfristig verkündet wird und deren Zustimmung im Bundesrat noch nicht gesichert ist.
Sollte das Änderungsgesetz mangels Bundesratszustimmung nicht in Kraft treten, kann der Landkreis Dachau weiterhin seinen regionalen Regelsatz auszahlen.
Stimmt also der Bundesrat dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) nicht zu, kann der Landkreis Dachau weiterhin den bisherigen Regelsatz von 387 Euro auszahlen.

Begründung der Dringlichkeit
Die Dringlichkeit des Antrags ist gegeben, weil das Inkrafttreten der einschlägigen Rechtsänderungen zum 1.1.2011 beabsichtigt ist. Es liegt im dringlichen sozialpolitischen Interesse, den Freistaat Bayern früh- und rechtzeitig aufzufordern, weiterhin die Möglichkeit zur Festsetzung eines regionalen Regelsatzes zu ermöglichen.

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